Wurzelkanalbehandlung (Endodontie)
Gesunde Zähne enthalten in ihrem Inneren das Zahnmark (Pulpa), welches unter anderem aus Blutgefäßen und Nerven besteht.
Bei einer tiefen Karies oder durch ein Trauma, wenn zum Beispiel bei einem Sturz ein großes Stück der Zahnkrone abbricht, können Bakterien ins Innere des Zahnes, also ins Zahnmark, gelangen. Es kommt zu Entzündung des Zahnmarks. Wird die Ursache der Entzündung nicht adäquat oder schnell genug behandelt, kommt es schließlich zu einem „Absterben des Zahnnervs“ und einer bakteriellen Besiedlung des Wurzelkanalsystems. Die einzige Möglichkeit, den „erkrankten“ Zahn zu erhalten ist eine Wurzelkanalbehandlung. Bei einer Wurzelkanalbehandlung wird das erkrankte und mit Bakterien infizierte Pulpagewebe (Zahnmark) vollständig entfernt, das Kanalsystem desinfiziert und anschließend mit einem Füllmaterial abgedichtet. Um die in der Regel sehr feinen verästelten Wurzelkanäle sicher zu bearbeiten, ist eine gute Sicht nicht nur hilfreich, sondern in der modernen Endodontie unerlässlich. Mit dem bloßen Auge sind die feinen Eingänge zu den Kanälen oftmals nicht zu erkennen. Zur besseren Vorstellung der Größenverhältnisse: Die „Nervenkammer“ in einer Krone eines oberen Backenzahnes ist etwa 4 x 4 mm groß. Aus dieser „Nervenkammer“ gehen in der Regel 4, in Ausnahmefällen aber auch 3, 5 oder sogar 6 Kanäle ab. Diese Kanäle sind etwa 18 mm lang und haben nicht selten einen Durchmesser unter 0,1mm. Diese Kanäle können stark gekrümmt, verästelt oder abschnittsweise sogar komplett verschlossen sein.
Verlässt man sich nur auf das Fingerspitzengefühl, bleiben viele Kanäle und Nischen im Verborgenen. Die dort verbliebenen Bakterien können zu einem erneuten Aufflammen der Entzündung auch Jahre nach der Behandlung führen.
Nur 39 % der in Deutschland herkömmlich (vor allem ohne optische Hilfsmittel) durchgeführten Wurzelkanalbehandlungen sind erfolgreich, und nur 12 % der durchgeführten Behandlungen zeigen ein Ergebnis, welches den Anforderungen der ESE (European Society of Endodontology) entspricht.
Mit einer ausgeklügelten Optik (bis 5-fache Vergrößerung) und modernen maschinellen Aufbereitungsmethoden lassen sich heute vorhersagbare und exzellente Ergebnisse erzielen. Dabei spielt nicht nur die starke Vergrößerung eine wichtige Rolle, sondern auch die optimale Ausleuchtung. Modernstes Xenonlicht schafft uns diesbezüglich beste Voraussetzungen. Bei geraden Wurzelkanälen ist es sogar möglich, bis in die Wurzelspitzen feinste Strukturen zu erkennen.
Zielsicher und kontrolliert können wir auch schwierige Verästelungen behandeln. Auch Problemfälle, wie Perforationen (Löcher) in der Wurzelkanalwand oder abgebrochene Instrumente im Wurzelkanal sind mit Hilfe des OP-Mikroskop’s meist zu lösen. Nur was man sieht, kann man auch kontrolliert behandeln.
„Revision einer Wurzelkanalfüllung“
Unter einer Wurzelkanalrevision versteht man die Entfernung und Erneuerung einer vorhandenen Wurzelfüllung.
Die Revision einer Wurzelfüllung ist vor allem dann notwendig wenn bei bereits wurzelkanalbehandelten Zähnen „wieder“ oder „immer noch“ Beschwerden auftreten oder eine entzündliche Veränderung auf einem Röntgenbild diagnostiziert wird. Die Beschwerden können hierbei sehr vielfältig sein. Schmerzen, „Pochen“, Fisteln, die meist als „kleine Eiterpickelchen“ am Zahnfleisch von den Patienten wahrgenommen werden bis hin zustarken Schwellungen durch Eiterung können eindeutige Zeichen einer Erkrankung sein. Es gibt jedoch auch symptomlose Fälle, die nicht selten zufällig als Nebenbefunde diagnostiziert werden.
Ursachen für den Misserfolg einer Wurzelkanalbehandlung:
- Verbleiben von Bakterien und Mikroorganismen im Kanalsystem
- Unbehandelte Wurzelkanäle und Wurzelkanalabschnitte
- Erneute Infektion des Kanalsystems durch undichte Kronen oder Füllungen
- Instrumentbruch im Wurzelkanal
Wie bei jeder medizinischen Behandlung kann niemand einen hundertprozentigen Erfolg garantieren. Durch die moderne Endodontie, spezielle Ultraschallinstrumente und moderne Abfülltechniken ist es heute möglich Zähne zu retten, die noch vor einigen Jahren hätten entfernt werden müssen.
Eine derart aufwendige Behandlung zum Erhalt Ihres Zahnes erfordert allerdings viel Zeit, Sorgfalt, Fachkenntnis und das richtige Equipment. Behandlungen dieser Art sind sehr kostenintensiv und liegen daher außerhalb der Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Hierin ist begründet, dass die Berechnung dieser Behandlung nur auf Basis der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen kann.
Hinweis für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung: Für gesetzlich versicherte Patienten entstehen im Rahmen der Behandlung Kosten für Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein ausführliches und unverbindliches Beratungsgespräch.